Samt vs. Seide

1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema

Nochmal davongekommen!

Wann und warum Verfahren eingestellt werden

22.06.2025 10 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. 

Im Ermittlungsverfahren gibt es keinen Freispruch.

Verfahren können aber aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt werden. Zum Beispiel, weil “die Tat” gar nicht strafbar ist oder schlicht nicht so sicher nachgewiesen werden kann, dass es für eine Anklageerhebung reicht. Einstellungen gibt es aber auch, wenn die Tat nicht so schlimm war, dass das vor Gericht gehört. Oder wenn eine noch schlimmere Tat verübt wurde, sodass die andere nicht ins Gewicht fallen würde (in Deutschland werden Einzelstrafen nämlich nicht einfach zusammengezählt - behandeln wir auch mal noch). Das “weniger Schlimme” fällt also quasi hinten über. Für die Opfer der “harmloseren Tat” ist das manchmal hart - und trotzdem richtig.

Auch gegen Auflagen kann (vorläufig) eingestellt werden. Endgültig eingestellt wird aber erst, wenn die Auflage erfüllt wurde.

FunFact: Eine Einstellung ist keine Verurteilung! Man gilt daher also nicht als vorbestraft. Wichtig fürs Bundeszentralregister. Einstellungen tauchen daher grundsätzlich im Führungszeugnis nicht auf. Aber Einstellungen als geringfügig oder gegen Auflage dürfen nur erfolgen, wenn die Tat auch vor Gericht nachgewiesen werden könnte.

Zahlen und Statistiken zur Staatsanwaltschaft

Bundeszentrale für politische Bildung: Oppurtunitätsprinzip

Jurawelt: Das Legalitätsprinzip

Strafprozessordnung

Übersichten der Uni Würzburg zu Verfahrenseinstellungen

Mehr zur Verfahrenseinstellung bei Wikipedia

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