U-Haft: Mythen vs. Fakten
"Wir behalten Dich hier, bis Du auspackst!"
13.07.2025 10 min
Video zur Episode
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Zusammenfassung & Show Notes
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Und wieder haben wir ein Thema für Euch ausgegraben, über das unglaubliche viele falsche Infos kursieren.
Nein, man kommt nicht einfach so in Untersuchungshaft und nein, man sitzt dort auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag.
Es gibt strenge Voraussetzungen vor die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht plus Haftgrund zum Beispiel. Haftgrund ist nie die Tat als solche. Da muss schon Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein. Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen und das Wichtigste, was man sonst rund um das Thema U-Haft wissen sollte, damit man FakeNews gleich als solche erkennt…auch in der Berichterstattung ;-).
Fun Fact: Manchmal entscheidet allein die Staatsanwaltschaft darüber, ob eine inhaftierte Person freigelassen wird…geht bis zur Anklageerhebung. Und zwar unabhängig davon, wie der Richter das findet. §120 Abs. 3 StPO.
§ 112 StPO - Voraussetzungen U-Haft
§120 StPO - passend zum Fun Fact
Informationen zur U-Haft bei Bundesuentrale für politische Bildung
Informationen zur U-Haft bei Justiz NRW
Informationen zur U-Haft bei Wikipedia
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10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Und wieder haben wir ein Thema für Euch ausgegraben, über das unglaubliche viele falsche Infos kursieren.
Nein, man kommt nicht einfach so in Untersuchungshaft und nein, man sitzt dort auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag.
Es gibt strenge Voraussetzungen vor die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht plus Haftgrund zum Beispiel. Haftgrund ist nie die Tat als solche. Da muss schon Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein. Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen und das Wichtigste, was man sonst rund um das Thema U-Haft wissen sollte, damit man FakeNews gleich als solche erkennt…auch in der Berichterstattung ;-).
Fun Fact: Manchmal entscheidet allein die Staatsanwaltschaft darüber, ob eine inhaftierte Person freigelassen wird…geht bis zur Anklageerhebung. Und zwar unabhängig davon, wie der Richter das findet. §120 Abs. 3 StPO.
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